Zweieinhalb Stunden lang im Auto...
a) Rammstein live im Dauerloop mit solchen Hammerhits wie "Bück dich" zu hören
oder
b) Ballermann-Fußballgassenhauer in voller Lautstärke?
Ich hatte letztes Wochenende beides, und meine Ohren haben sich immer noch nicht wieder von diesem Hörtrauma erholt! Ich frage mich schon seit Tagen, ob das jetzt den Straftatbestand der Ruhestörung erfüllt... oder den der Körperverletzung - falls es so etwas wie 'akustische Körperverletzung' gibt.
a) Rammstein live im Dauerloop mit solchen Hammerhits wie "Bück dich" zu hören
oder
b) Ballermann-Fußballgassenhauer in voller Lautstärke?
Ich hatte letztes Wochenende beides, und meine Ohren haben sich immer noch nicht wieder von diesem Hörtrauma erholt! Ich frage mich schon seit Tagen, ob das jetzt den Straftatbestand der Ruhestörung erfüllt... oder den der Körperverletzung - falls es so etwas wie 'akustische Körperverletzung' gibt.
3 Kommentare:
a)!
Gäbe es akustische Körperverletzung, säße Xavier Naidoo längst im Knast.
Kommt mir das mit der akustischen Körperverletzung nicht seit kurzem seltsam bekannt vor??? *grins*
Und um deine Frage zu beantworten: beides fällt in die Kategorie "sollte verboten werden".
Ja Veronica all das nimmst du nur für uns auf dich - wir werden dich vermissen :))
LG Jan
Kommentar veröffentlichen